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Ожидание визы - 96
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в ответ Linusik_88 27.04.20 20:31
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldunge...
4. Wer darf nach Deutschland einreisen?
Familiäre Gründe
Nachzug zum in Deutschland wohnenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (Deutscher oder Freizügigkeitsberechtigter) zum Wohnsitz oder zur Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes. Bei Drittstaatsangehörigen ist die Einreise erst möglich, wenn das D-Visum bereits vorliegt.