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Воссоединение - требования от гражданина Германии
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WilhelmT гость
in Antwort WilhelmT 17.04.19 18:45
Для общей информации:
Familienangehörige ersten Grades – Ehepartner, Kinder oder Eltern – sind keine Untermieter. Die Mieter dürfen sie in ihre Wohnungen aufnehmen, ohne dass die Vermieter dies verweigern könnten.
Allerdings muss man dem Hauseigentümer mitteilen, wenn ein enger Verwandter einzieht