Воссоединение семьи. Первые три года.
Verpflichtung zur Teilnahme
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.
Neuzuwanderer können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie
Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der
Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist. In diesem Fall wird die
Verpflichtung vom Träger der Grundsicherung ausgesprochen.
Eine Verpflichtung ist zu widerrufen, wenn es dem Ausländer
zusätzlich zu seiner Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist, an einem
Teilzeitkurs teilzunehmen. Im Übrigen sind die Ausnahmetatbestände für
eine Verpflichtung in § 44a Absatz 2 AufenthG zu beachten.