Откликнитесь,кто воссоединился с гражданином ЕС
нет, шенген им нужен, завтра еще раз пойдем, все переспросим)
Шенген Вам абсолютно не нужен. Вы это распечатать с сайта посольства Германии в Киеве в потверждение, что у вас есть право безвизового въезда.
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visafr...
Sie können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten.
Bei Anwendung dieser Regelung sollte folgendes bedacht werden:
· Das Einreisedatum gilt als erster Aufenthaltstag im Schengenraum;
· Das Ausreisedatum gilt als letzter Aufenthaltstag im Schengenraum;
· Der 180-tägige Bezugszeitraum ist nicht fixiert. Es handelt sich vielmehr um ein bewegliches Zeitfenster. Man betrachtet hierbei den Zeitraum ausgehend vom jeweiligen Aufenthaltstag (sei es beim Moment der Einreise oder am Tag der tatsächlichen Kontrolle, z.B. anlässlich einer Kontrolle durch die inländische Polizei oder einer Kontrolle durch die Grenzpolizei bei der Ausreise);
· Abwesenheit für eine durchgehende Dauer von 90 Tagen aus dem Schengenraum erlaubt einen erneuten Aufenthalt von bis zu 90 Tag
Только пожалуйста не показывайте им последние два абзаца и не печатайте их!
Bitte beachten Sie, dass vorangegangene Aufenthalte, die aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums, welches zum Daueraufenthalt berechtigt, erfolgten, für den visumfreien Aufenthalt nicht mitgezählt werden.
Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Visa, die zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer berechtigen, unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen und die o.g. Berechnungen sind daher nicht einschlägig. § 6 Abs. 3 AufenthG regelt, dass für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet bereits die Einreise mit einem nationalen Visum erfolgen muss.