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Откликнитесь,кто воссоединился с гражданином ЕС

24.12.17 03:13
Re: Откликнитесь,кто воссоединился с гражданином ЕС
 
  Ai90 посетитель
в ответ Nichja 08.12.17 20:41

У работаюшего гражданина ЕС право на АЛг2 появляется с первого дня работы .Ниаких 5ти лет ждать не нужно.

Достаточно даже, чтобы уволили даже на начальном этапе улыб


Fall
(nach Nr. 7.5c der f
achlichen Hinweise der BA
zu
§
7 SGB II
in der Fassung vom 21.05.2012)
Der
griechische
Staatsbürger findet nach
zweiwöchiger Arbeitsuche in Deutschland einen
Arbeitsplatz, bei dem er 450

verdient. Der Lohn
reicht nicht, um seinen Lebensunterhalt (und den
seiner Familienangehörigen) zu decken. Nach 4
-
wöchiger Arbeit wird er ohne
Lohnfortzahlungsanspruch arbeitsunfähig krank;
ihm wird mit einer Frist von 2 Wochen in der
Probezeit gekündigt.
Lösung
der BA
:

Während der ersten beiden Wochen erhalten er (und
seine Familienangehörigen) keine Leistungen nach dem
SGB II, da er sich zum Zweck der Arbeitsuche in
Deutschland aufhält.

Danach kann er (und seine Familienangehörigen)
ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen
, da er
Arbeitnehmer ist. Während der Dauer der Krankheit
bleibt er weiterhin leistungsberechtigt, da ihm der
Arbeitnehmerstatus erhalten bleibt. Nach der Kündigung
gilt das nur, wenn er sich bei der zuständigen Agentur für
Arbeit arbeitslos meldet

längstens für 6 Monate.
 

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