Deutsch

Ожидание визы - 96

06.04.17 16:43
Re: Ожидание визы - 96
 
DonnaK37 патриот
DonnaK37
в ответ Dariya2504 06.04.17 16:22, Последний раз изменено 06.04.17 17:04 (DonnaK37)

принимают без Апостил', но могут и упереться, ссылаясь на то, что супруга иностранка

Ist eine Legalisation der Heiratsurkunde erforderlich? Sind die Eheleute deutsche Staatsbürger, gilt das Beglaubigungsabkommen von 1936, wonach eine Legalisation der Urkunde durch die Botschaft entfällt. Oft akzeptieren deutsche Behörden dänische Heiratsurkunden ohne jegliche Beglaubigung. Allerdings liegt das im Ermessen der jeweiligen Behörde. Sollten deutsche Behörden eine Beglaubigung verlangen, ist diese beim dänischen Außenministerium erhältlich.http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Buerger...
Überbeglaubigung/ Apostille
Gemäß Art 3 des deutsch-dänischen Beglaubigungsabkommens vom 17. Juni 1936 bedarf es keiner Legalisation der Urkunde durch die Botschaft, sondern ggf. nur einer Beglaubigung durch dänische Behörden.

Sollten deutsche Behörden eine Bestätigung verlangen, geschieht dieses durch eine Beglaubigung des dänischen Außenministeriums. Diese muss von den Antragstellern direkt beim Königlich Dänischen Außenministerium, Asiatisk Plads 2, 1448 Kopenhagen K. beantragt werden. Informationen hierzu gibt das Königlich Dänische Außenministerium
http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/3329212/Daten/6...
 

Перейти на