Годовая виза после росписи
а это что? я ж говорю подвезло вам на бератера
Was ist beim Zuzug zum Verlobten zu beachten, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll?
Da bis zur wirksamen Eheschließung noch keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ausländischen Partner besteht, kann die Abgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz erforderlich werden, in der für den Lebensunterhalt, den ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Unterbringung garantiert wird. Die Prüfung, ob die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich ist, wird vom Sachgebiet für Einreiseangelegenheiten nach Beteiligung von der zuständigen Auslandsvertretung im Rahmen des Visumverfahrens durchgeführt.
Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg • Behörde für Inneres und Sport • Einwohner-Zentralamt Amsinckstraße 28 • 20097 Hamburg
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Sollte die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich sein, ist erst dann die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers erforderlich, da die Unterschrift vor Ort beglaubigt wird. Das Einkommen muss ausreichen und nachgewiesen werden. Siehe hierzu das Merkblatt „Berechnungstabelle für die Bemessung des erforderlichen Einkommens“. Die Gebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt 25,- €.
Die Auslandsvertretung nimmt den Visumantrag entgegen und übersendet ihn an die zentrale Ausländerbehörde, die den deutschen Partner zur Abgabe von Erklärungen bzw. Unterlagen schriftlich einlädt, wie z.B.: Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung (die vom Einwohnermeldeamt ausgestellt wird) Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk, wenn bereits vorher eine Ehe bestanden hat Ein Nachweis über das Einkommen ist erforderlich. Als Nachweis sind die drei letzten Verdienstbescheinigungen
geeignet und bei Selbstständigen eine Bestätigung des Steuerberaters über das durchschnittlich erzielte Monatseinkommen (Gewinn nach Abzug der Steuern).
