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Ожидание визы - 95
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in Antwort Kleine86 16.06.16 10:58
Die 3 Monats-Frist, die Ihnen die Sachbearbeiterin genannt hat, ist vielmehr eine gesetzliche Höstfrist. Nach § 75 VwGO können Sie 3 Monate, nachdem Sie einen Antrag auf den Erlass eines Verwaltungsaktes bei einer Behörde gestellt haben, ohne dass über diesen entschieden wurde, eine sogenannte "Untätigkeitsklage" bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.