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Собеседование без экзамена А1

08.01.14 21:30
Re: Собеседование без экзамена А1
 
egalegal знакомое лицо
egalegal
in Antwort bord 08.01.14 21:15, Zuletzt geändert 08.01.14 21:32 (egalegal)
В ответ на:
или вы со мной спорить будете и мужа адвоката позовете

и то и другое
Ein D Visum wird nach derselben Rechtsgrundlage erteilt, wie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 ff.
Insofern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen mittels Zertifikat A1 NICHT notwendig, wenn die Sprachkenntnisse anderweitig nachgewiesen werden können. Z.B. indem sich der zuständige Beamte ein (positives) Bild der Sprachkenntnisse machen kann.
Warum Ihnen das nicht gelungen ist, kann hier nicht eingeschätzt werden. Entweder konnten Sie sich nicht ausreichend in deutscher Sprache verständigen oder der Beamte konnte Sie nicht leiden.
Was ich verstehen kann.
Auf jeden Fall hätten Sie gegen die Vorlageerfordernis vorgehen können, was Sie offensichtlich NICHT getan haben. Ihr Problem.
MfG der Ehemann der Ehefrau
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
 

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