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брак и вид на жительство
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in Antwort brittl 29.08.12 16:44
В ответ на:
27.1a.1.1.0 Die formal wirksam geschlossene Ehe berechtigt für sich allein nicht zum Ehegattennachzug.
Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen einer
ehelichen Lebensgemeinschaft. Eine eheliche
Lebensgemeinschaft ist dann anzunehmen,
wenn die Ehepartner erkennbar in einer dauerhaften, durch enge Verbundenheit und gegenseitigen Beistand geprägten Beziehung zusammenleben oder zusammenleben wollen. Vorausgesetzt ist somit eine Verbindung zwischen
den Eheleuten, deren Intensität über die einer
Beziehung zwischen Freunden in einer reinen
Begegnungsgemeinschaft hinausgeht. Daneben
vorliegende Motive bei der Eheschließung stellen jedenfalls dann keine missbräuchliche Ehe
i. S. d. § 27 Absatz 1a Nummer 1 dar, wenn
gleichzeitig der Wille zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft im o. g. Sinn besteht.
27.1a.1.1.0 Die formal wirksam geschlossene Ehe berechtigt für sich allein nicht zum Ehegattennachzug.
Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen einer
ehelichen Lebensgemeinschaft. Eine eheliche
Lebensgemeinschaft ist dann anzunehmen,
wenn die Ehepartner erkennbar in einer dauerhaften, durch enge Verbundenheit und gegenseitigen Beistand geprägten Beziehung zusammenleben oder zusammenleben wollen. Vorausgesetzt ist somit eine Verbindung zwischen
den Eheleuten, deren Intensität über die einer
Beziehung zwischen Freunden in einer reinen
Begegnungsgemeinschaft hinausgeht. Daneben
vorliegende Motive bei der Eheschließung stellen jedenfalls dann keine missbräuchliche Ehe
i. S. d. § 27 Absatz 1a Nummer 1 dar, wenn
gleichzeitig der Wille zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft im o. g. Sinn besteht.
AufenthG
Про Галкина можете в АБХ спросить, как там они к таким поворотам судьбы относятся.
Свою жизнь я могу распределить на два периода:1."Вокруг происходит какой-то капец",2. "Сплю"(с)
