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Воссоединение с детьми 13
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in Antwort Katya!!!2011 13.08.12 15:11
В ответ на:
§ 52 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__52.html§ 52 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit.