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Ожидание визы - 78
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in Antwort _Elechka_ 18.11.11 19:06
Скажите пожалуйста, было у кого-нибудь такое?
Auch weise ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass durch den/ die Visumantragsteller(in) vor der evtl. Visumerteilung ein aktueller Strafregisterauszug bei der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen ist. Ich bitte ihn/sie entsprechend zu informieren.
Abschließend mache ich darauf aufmerksam, dass zuständig für die Entscheidung über den Visumantrag alleine die deutsche Auslandsvertretung und nicht die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg - Kreises ist. Ich bitte deshalb,keine Anfragen zu dem Stand des
Visumsferfahrens oder der Art meiner Stellungnahme an mich zu richten. Im Falle der Ablehnung des Visums bedarf diese gemäß § 77 ll des Gesetzes über den Aufenthalt,die Erwerbstädiggkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz- AufenthG) keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelerung.
Auch weise ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass durch den/ die Visumantragsteller(in) vor der evtl. Visumerteilung ein aktueller Strafregisterauszug bei der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen ist. Ich bitte ihn/sie entsprechend zu informieren.
Abschließend mache ich darauf aufmerksam, dass zuständig für die Entscheidung über den Visumantrag alleine die deutsche Auslandsvertretung und nicht die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg - Kreises ist. Ich bitte deshalb,keine Anfragen zu dem Stand des
Visumsferfahrens oder der Art meiner Stellungnahme an mich zu richten. Im Falle der Ablehnung des Visums bedarf diese gemäß § 77 ll des Gesetzes über den Aufenthalt,die Erwerbstädiggkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz- AufenthG) keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelerung.