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Как можно быстрее восоедениться???
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Olegham местный житель
в ответ Alex 666 16.11.11 11:17, Последний раз изменено 17.11.11 01:45 (Olegham)
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срок маленький у жены так что надо тест здавать
срок маленький у жены так что надо тест здавать
И что вас расстроило?У моей супруги на 12 неделе взяли документы в посольстве.На 23 получила разрешение.Я вам скинул ссылку,что говорят в АБХ не принимайте близко к сердцу.Да,с тестом будет всё легче,но Ваша супруга имеет все права приехать и без него.Если в посольстве и АБХ будут что-то говорить,распечатайте им памятку об открытии визы к рождению ребёнка-немца www.sankt-petersburg.diplo.de/Vertretung/stpetersburg/de/visa/dokumente/k...
покажите решение немецкого федерального суда
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe. Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat. Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe. Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat. Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
и статью из инструкции по исполнению законов. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz von 26.10.2009
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§28.1.4
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Vater von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere – z. B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft – auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen. Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen. In Fällen des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in diesem Zusammenhang vgl. Nummer 27.1a.1.3. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt. Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.
§28.1.4
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Vater von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere – z. B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft – auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen. Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen. In Fällen des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in diesem Zusammenhang vgl. Nummer 27.1a.1.3. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt. Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.
Всё возьмут и разрешение она получит!Право на въезд без теста А1 уже давно есть!К документам приложите справку о беременности с 2мя копиями с заверенным переводом на немецкий.
В казахстане не так просто подтвердить этот тест,валят всех,кто не ходит к ним на курсы или денег хотят,чтоб не завалили!Было бы намного лучше,если бы вы присутствовали при подаче антрага с супругой,им тогда будет сложнее отказать в приёме доков,мотивируя что время для сдачи ещё есть.Закон на Вашей стороне.Удачи Вам!
P.S
В анкете, в пункте цель выдачи ВНЖ,нужно указывать не только воссоединение с Вами, но и zum Geburt eines Deutsches Kind.Или zur Ausübung der Personensorge über erwartetes,deutsches Kind.Это очень важно!