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Воссоединение при беременности
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Olegham постоялец
in Antwort Olegham 13.07.11 19:54, Zuletzt geändert 16.07.11 23:07 (Olegham)
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http://www.anwaltsprung.com/8.html
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31.03.2010 * Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe.Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat.Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
31.03.2010 * Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe.Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat.Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
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24.07.2009 * In mehreren Entscheidungen vom Januar und März 2009 hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilwege (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) die jeweilige deutsche Botschaft verpflichtet, einem Familienangehörigen ein Visum zu erteilen. Diese Urteile sind von grosser Bedeutung, da durch sie ein Weg für ein schnelles Visum eröffnet wird – nur in besonderen Ausnahmefällen, und zwar, wenn die Ehefrau schwanger ist. Die Urteile haben sowohl einem Ausländer (Kindesvater) ermöglicht, vor der Geburt zu seiner schwangeren deutschen Ehefrau zu reisen; als auch einer Ausländerin (Kindesmutter), zur Durchführung der Geburt in Deutschland zu sein.
24.07.2009 * In mehreren Entscheidungen vom Januar und März 2009 hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilwege (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) die jeweilige deutsche Botschaft verpflichtet, einem Familienangehörigen ein Visum zu erteilen. Diese Urteile sind von grosser Bedeutung, da durch sie ein Weg für ein schnelles Visum eröffnet wird – nur in besonderen Ausnahmefällen, und zwar, wenn die Ehefrau schwanger ist. Die Urteile haben sowohl einem Ausländer (Kindesvater) ermöglicht, vor der Geburt zu seiner schwangeren deutschen Ehefrau zu reisen; als auch einer Ausländerin (Kindesmutter), zur Durchführung der Geburt in Deutschland zu sein.