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Ожидание визы - 72

03.06.11 04:50
Re: Ожидание визы - 72
 
Migrant2010 посетитель
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Ausländer, der in Deutschland eine Ehe eingehen will, wenn er hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt. Nach Art. 13 Abs.1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) richten sich für jeden Verlobten die Voraussetzungen der Eheschließung grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem er angehört.
 

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