Deutsch

Нужно-ли сдавать языковой тест?

05.12.10 10:03
Re: Нужно-ли сдавать языковой тест?
 
Giesen10 прохожий
я уже как то писал здесь на форуме что не обязательно. Есть несколко исключений :
3.2.2.3. Ausnahmen
§ 30 Abs. 1 S. 3 AufenthG enthält für den Ehegattennachzug
zu deutschen und ausländischen
Ehepartnern eine Reihe von Ausnahmen, bei denen
vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
abzusehen ist:
• Ehegatten, die zu Asylberechtigten und Konventionsfl
üchtlingen nachziehen, (nur bei Ehen
die bereits vor der Flucht des hier Lebenden geschlossen
wurden);
• Ehegatten, die zu Hochqualifi zierten, Firmengründern,
Forschern und Daueraufenthaltsberechtigten-
EU nachziehen (nur bei Ehen, die vor dem
Umzug des Hochqualifi zierten etc. geschlossen
wurden);
• Ehegatten, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit
zu langfristigen Aufenthalten visumfrei nach
Deutschland einreisen dürfen. Dies trifft auf
die in § 41 Abs. 1 und 2 AufenthV aufgeführten
Staatsangehörigen31 zu;
• Ehegatten, bei denen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf besteht oder bei denen die
Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
aus anderen Gründen fehlt. Ein erkennbar
geringer Integrationsbedarf liegt dann
vor, wenn der Ehegatte einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss
besitzt oder bereits eine
Erwerbstätigkeit ausübt, die eine entsprechende
Qualifi kation voraussetzt und die Annahme
gerechtfertigt ist, dass der Ehegatte sich ohne
staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche
und kulturelle Leben in Deutschland
integrieren wird (vgl. § 4 Abs. 2 Integrationskursverordnung).
 

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