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Въезд в Германию после получения визы.
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in Antwort Бобкова 08.11.10 12:34
PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt