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Ожидание визы-52

11.10.10 13:15
Re: Ожидание визы-52
 
Vasilisa2009 посетитель
Vasilisa2009
Вот я сейчас нашла в законе:
Eine Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist gegeben, wenn der Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln des Ausländers oder aus Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestritten wird. Lebensunterhalt ist dabei die Gesamtheit der Mittel, die erforderlich sind, um den Bedarf eines Menschen zu decken. Eine Sicherungsmöglichkeit besteht auch durch einen Dritten im Rahmen einer Verpflichtungserklärung nach § 68. Liegt eine Verpflichtungserklärung vor, so führt dies allerdings nicht zwingend dazu, dass zugleich auch eine Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 gegeben ist.
То есть, если я правильно поняла, то путем поручительства с третьей стороны можно говорить о том, что у тебя есть достаточные средства к сущестованию.
А нам это Verpflichtungserklärung не дают сделать((((
 

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