русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Eheschließung und Ehegattennachzug

Воссоединение с детьми 8

14.06.10 20:38
Re: Воссоединение с детьми 8
 
sashaturist постоялец
sashaturist
in Antwort Elen-fed 12.06.10 20:24
В ответ на:
Ребенок должен быть в Германии рожден. А сейчас мама вашего ребенка имеет все права на деньги по рождению ребенка только на Родине

Не ну ето вы вообче загнули палку!!!+ к етому у ребёнка по рождению два гражданства ,и причем немцы считаут его толко немцем,а украинцы толко украинцем!Соответственно Elterngeld заплатят и там и там.Ето проверено,не раз об етом тут читал,другое дело если там придут с совбеза и спросат где ребенок,на что можно тупо ответит в гостях у папы...
Почитаите внимателно ,что бы немного болше знат об етом...
(Wer hat Anspruch auf Elterngeld?)
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt.
Die Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in jedem der beantragten Monate von Anfang an vorliegen.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
erstens ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
zweitens nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
drittens mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
viertens einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag des Geburtstages. Bei
Geburt am fünfzehnten eines Monats endet der Lebensmonat also am vierzehnten des Folgemonats. Da die
Inanspruchnahme des Elterngeldes in den meisten Fällen mit der Inanspruchnahme von Elternzeit verbunden ist, ist
dies auch bei der Anmeldung der Elternzeit zu beachten (siehe Regelungen zur Elternzeit).
Ehe-oder Lebenspartnerinnen und -partner, die das Kind nach der Geburt betreuen – auch wenn es nicht ihr eigenes
ist –, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
Für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder gibt es ebenfalls Elterngeld für die
Dauer von bis zu 14 Monaten. Die 14-Monats-Frist beginnt, wenn das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Der
Anspruch besteht nicht mehr, sobald das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html
 

Sprung zu