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Ожидание Визы-28
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в ответ Tanya30683 06.02.10 22:13
У вашего мужа двойное гражданство? Что касается исключений, покажите вашему адвокату вот это:
www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...
Это инструкция к закону, как раз то что упомянули как "исключения". Если вы не понимаете по немецки, то да, там написанно что поздним преселенцам не должны отказывать в воссоединении.
В ответ на:
28.1.1.1 Bei Ehegatten von Spätaussiedlern und von in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlingen liegt kein atypischer Fall vor, der es rechtfertigen würde, den Nachzug von der Lebensunterhaltssicherung abhängig zu machen. Nach der vertriebenenrechtlichen Grundentscheidung, dass Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen auf Grund ihres besonderen Kriegsfolgenschicksals in Deutschland Aufnahme finden sollen, ist für Spätaussiedler und ihre Ehegatten die Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft im jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht zumutbar. Diese Grundentscheidung würde unterlaufen, wenn der Ehegattennachzug zu den deutschen Spätaussiedlern mit der Begründung versagt würde, die eheliche Lebensgemeinschaft sei im Herkunftsstaat zumutbar, da die Eheleute dort geraume Zeit gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen oder der Spätaussiedler eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Entsprechendes gilt für jüdische Zuwanderer, die (mittlerweile) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (...).
28.1.1.1 Bei Ehegatten von Spätaussiedlern und von in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlingen liegt kein atypischer Fall vor, der es rechtfertigen würde, den Nachzug von der Lebensunterhaltssicherung abhängig zu machen. Nach der vertriebenenrechtlichen Grundentscheidung, dass Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen auf Grund ihres besonderen Kriegsfolgenschicksals in Deutschland Aufnahme finden sollen, ist für Spätaussiedler und ihre Ehegatten die Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft im jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht zumutbar. Diese Grundentscheidung würde unterlaufen, wenn der Ehegattennachzug zu den deutschen Spätaussiedlern mit der Begründung versagt würde, die eheliche Lebensgemeinschaft sei im Herkunftsstaat zumutbar, da die Eheleute dort geraume Zeit gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen oder der Spätaussiedler eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Entsprechendes gilt für jüdische Zuwanderer, die (mittlerweile) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (...).
www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...
Это инструкция к закону, как раз то что упомянули как "исключения". Если вы не понимаете по немецки, то да, там написанно что поздним преселенцам не должны отказывать в воссоединении.