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Ожидание визы - 25
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in Antwort dantist81 03.12.09 20:49
У Вас двойное гражданство? (немецкое и русское) Если Вы поздний переселенец или приехали в Германию как контингентный беженец, то даже наличие у вас российского паспорта не должно быть препятствием для воссоединения в Германии.
www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...
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28.1.1.1 Bei Ehegatten von Spätaussiedlern und von in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlingen liegt kein atypischer Fall vor, der es rechtfertigen würde, den Nachzug von der Lebensunterhaltssicherung abhängig zu machen. Nach der vertriebenenrechtlichen Grundentscheidung, dass Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen auf Grund ihres besonderen Kriegsfolgenschicksals in Deutschland Aufnahme finden sollen, ist für Spätaussiedler und ihre Ehegatten die Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft im jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht zumutbar. Diese Grundentscheidung würde unterlaufen, wenn der Ehegattennachzug zu den deutschen Spätaussiedlern mit der Begründung versagt würde, die eheliche Lebensgemeinschaft sei im Herkunftsstaat zumutbar, da die Eheleute dort geraume Zeit gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen oder der Spätaussiedler eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Entsprechendes gilt für jüdische Zuwanderer, die (mittlerweile) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (...).
28.1.1.1 Bei Ehegatten von Spätaussiedlern und von in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlingen liegt kein atypischer Fall vor, der es rechtfertigen würde, den Nachzug von der Lebensunterhaltssicherung abhängig zu machen. Nach der vertriebenenrechtlichen Grundentscheidung, dass Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen auf Grund ihres besonderen Kriegsfolgenschicksals in Deutschland Aufnahme finden sollen, ist für Spätaussiedler und ihre Ehegatten die Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft im jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht zumutbar. Diese Grundentscheidung würde unterlaufen, wenn der Ehegattennachzug zu den deutschen Spätaussiedlern mit der Begründung versagt würde, die eheliche Lebensgemeinschaft sei im Herkunftsstaat zumutbar, da die Eheleute dort geraume Zeit gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen oder der Spätaussiedler eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Entsprechendes gilt für jüdische Zuwanderer, die (mittlerweile) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (...).
www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...
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