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проверка на фиктив

28.10.09 22:50
Re: проверка на фиктив
 
Valeska старожил
Valeska
в ответ Sima* 27.10.09 10:58
В ответ на:
В каких случаях?

На форуме как-то давали документик из АБХ, там были перечислены пункты, при соблюдении которых возникают подозрения на фиктивный брак. Правда, я думаю, вызывают и тех, кто под эти пункты никак не попадает, т.е. выборочно. А кусочек документа с пунктами вот:
∙ Die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger, persönlicher Informationen; dies gilt nicht, wenn die Ehegatten von sich aus oder auf Vorhalt der Ausländerbehörde den Widerspruch ausräumen oder plausibel erklären.
∙ Die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet.
∙ Die Ehegatten sprechen keine gemeinsame, für beide verständliche Sprache.
∙ Für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (nicht gemeint ist die insbesondere im islamischen Kulturkreis praktizierte Vereinbarung einer Mitgift zur wirtschaftlichen Absicherung der Frau).
∙ Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind.
∙ Der nachziehende Ehegatte hatte bereits zuvor die Eheschließung mit einer anderen Person und darauf gestützte Nachzugsabsichten angekündigt.
∙ Bestehende oder drohende Ausreisepflicht des nachziehenden Ehegatten
∙ Die Ehepartner leben auch nach der Eheschließung nicht zusammen. (Es gibt allerdings auch für binationale oder ausländische Ehepaare keine Verpflichtung, zusammen
zu leben. Wer getrennt lebt kann gleichwohl eine eheliche Lebensgemeinschaft im vorgenannten Sinne führen, er wäre dafür ggf. allerdings beweispflichtig.)
∙ Der nachziehende Ehegatte war bis vor kurzem noch mit einem Ausländer ohne gesichertes Aufenthaltsrecht verheiratet. (Phänomen der LPro-Forma-Scheidung? eines
Ehepaares ohne Trennungsabsicht, um anschließend jeweils durch Eheschließung mit einem anderen Partner ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.)
∙ Es handelt sich um einen so genannten schleichenden Familiennachzug (Eheschließung; Scheidung; erneute Heirat, die ein Aufenthaltsrecht vermittelt; Scheidung; erneute Heirat mit dem ersten Ehegatten). Hierfür kann auch sprechen, wenn plötzlich Kinder im Ausland, die dann aus der ersten Ehe stammen, angegeben werden.
∙ Die sich aus der Ehe ergebenden (Unterhalts-)Verpflichtungen werden nicht erfüllt.
∙ Es besteht ein gravierender Altersunterschied zwischen den Ehegatten.

Ссылочка на перевод: http://foren.germany.ru/arch/familie/f/13547937.html?Cat=&page=&view=&sb=&vc=1
"...тот, кто любит, должен разделять участь того, кого он любит..."
 

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