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Воссоединение с детьми. Продолжение
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in Antwort Dresdner 23.10.09 23:05, Zuletzt geändert 24.10.09 10:13 (novaya)
может быть, конечно, я неправильно понимаю по аналогии с конституционным судом России, но конституционный суд в спорных вопросах грубо говоря толкует законодательство и объясняет, почему и как должна быть применена данная норма на конкретном примере (споре) и выясняет, не противоречит ли тот или иной акт конституции.
ты хочешь сказать, что они пишут то, что не имеют в виду?
я так понимаю, что растолковав вот это, конституционный суд разграничил рассматриваемый пример с другими подобными, подчеркнув, что вопрос должен рассматриваться не pauschal, а в каждом конкретном случае.
при этом намекнув, что если и в данном случае появятся новые обстоятельства, истец может по новой обратиться в суд, который должен состояться с учётом заключения конституционного суда:
ты хочешь сказать, что они пишут то, что не имеют в виду?
я так понимаю, что растолковав вот это, конституционный суд разграничил рассматриваемый пример с другими подобными, подчеркнув, что вопрос должен рассматриваться не pauschal, а в каждом конкретном случае.
В ответ на:
aa) Das Berufungsgericht geht davon aus, der Gesetzgeber habe mit seiner an das deutsche Sorgerecht anknüpfenden Formulierung nicht ganze Nationen, die eine vergleichbare Sorgerechtsregelung nicht kennen, von einem Anspruch auf Kindernachzug ausschließen wollen (vgl. UA S. 8). Dem liegt offensichtlich die Vorstellung zugrunde, jedes Kind müsse die Möglichkeit haben, einen Rechtsanspruch auf Nachzug zu einem Elternteil zu erlangen. Dies gebieten weder die Familienzusammenführungsrichtlinie und die ihr zugrundeliegende typisierende Bewertung des Kindeswohls noch findet sich hierfür ein Ansatz in den nationalen Gesetzesmaterialien
.aa) Das Berufungsgericht geht davon aus, der Gesetzgeber habe mit seiner an das deutsche Sorgerecht anknüpfenden Formulierung nicht ganze Nationen, die eine vergleichbare Sorgerechtsregelung nicht kennen, von einem Anspruch auf Kindernachzug ausschließen wollen (vgl. UA S. 8). Dem liegt offensichtlich die Vorstellung zugrunde, jedes Kind müsse die Möglichkeit haben, einen Rechtsanspruch auf Nachzug zu einem Elternteil zu erlangen. Dies gebieten weder die Familienzusammenführungsrichtlinie und die ihr zugrundeliegende typisierende Bewertung des Kindeswohls noch findet sich hierfür ein Ansatz in den nationalen Gesetzesmaterialien
В ответ на:
Ein Anspruch sollte nur bestehen, wenn der hier lebende Ausländer die Personensorge allein ausübt. In allen anderen Fällen sollte über den Nachzug nach ╖ 32 Abs. 4 AufenthG im Ermessenswege entschieden werden, wobei davon ausgegangen wurde, dass hierdurch sichergestellt ist, dass den sich aus Art. 6 GG ergebenden Schutzwirkungen in jedem Einzelfall hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BTDrucks 15/420 S. 83).
Ein Anspruch sollte nur bestehen, wenn der hier lebende Ausländer die Personensorge allein ausübt. In allen anderen Fällen sollte über den Nachzug nach ╖ 32 Abs. 4 AufenthG im Ermessenswege entschieden werden, wobei davon ausgegangen wurde, dass hierdurch sichergestellt ist, dass den sich aus Art. 6 GG ergebenden Schutzwirkungen in jedem Einzelfall hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BTDrucks 15/420 S. 83).
при этом намекнув, что если и в данном случае появятся новые обстоятельства, истец может по новой обратиться в суд, который должен состояться с учётом заключения конституционного суда:
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Allein der Umstand, dass zwischen der ablehnenden Behördenentscheidung und dem maßgeblichen Zeitpunkt für ihre Überprüfung ein gewisser Zeitraum verstrichen ist, zwingt die Behörde regelmäßig noch nicht zu einer Aktualisierung der Ermessenserwägungen. Sollte sich im neuen Berufungsverfahren indes herausstellen, dass sich die Sachlage nach dem Erlass der ablehnenden Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise zugunsten des Klägers geändert hat, müsste der Beklagten Gelegenheit gegeben werden, ihre Ermessenserwägungen entsprechend zu aktualisieren.
Allein der Umstand, dass zwischen der ablehnenden Behördenentscheidung und dem maßgeblichen Zeitpunkt für ihre Überprüfung ein gewisser Zeitraum verstrichen ist, zwingt die Behörde regelmäßig noch nicht zu einer Aktualisierung der Ermessenserwägungen. Sollte sich im neuen Berufungsverfahren indes herausstellen, dass sich die Sachlage nach dem Erlass der ablehnenden Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise zugunsten des Klägers geändert hat, müsste der Beklagten Gelegenheit gegeben werden, ihre Ermessenserwägungen entsprechend zu aktualisieren.
-У Вас мигреней не бывает? - Никого у нас не бывает - такая глушь!