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Воссоединение с детьми. Продолжение
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в ответ Eni1234 22.10.09 20:34
В ответ на:
да,утешительного мало
да,утешительного мало
это не закон, это комментарии к нормативным актам, затрагивающим данную тему. и ничего нового.
В ответ на:
Eine besondere Härte i.S.d. ╖ 32 Abs. 4 AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn
anders als in Abs. 1 und 2 vorausgesetzt die Herbeiführung einer alleinigen
Sorgeberechtigung trotz Getrenntlebens des im Bundesgebiet wohnhaften Elternteils
nach der Rechtsordnung oder Rechtspraxis im Herkunftsstaat nicht möglich bzw.
aussichtslos ist. Kann in diesen Fällen bei entsprechender Zustimmung des im
Herkunftsstaat verbleibenden Elternteils nach eingehender Prüfung des maßgeblichen
Kindeswohls eine besondere Härte bejaht werden, ist anschließend im Ermessenswege
über die Aufenthaltserlaubnis zum Kindesnachzug zu entscheiden (siehe im Einzelnen
nachfolgend └Exkurs: Sorgerecht⌠).
Eine besondere Härte i.S.d. ╖ 32 Abs. 4 AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn
anders als in Abs. 1 und 2 vorausgesetzt die Herbeiführung einer alleinigen
Sorgeberechtigung trotz Getrenntlebens des im Bundesgebiet wohnhaften Elternteils
nach der Rechtsordnung oder Rechtspraxis im Herkunftsstaat nicht möglich bzw.
aussichtslos ist. Kann in diesen Fällen bei entsprechender Zustimmung des im
Herkunftsstaat verbleibenden Elternteils nach eingehender Prüfung des maßgeblichen
Kindeswohls eine besondere Härte bejaht werden, ist anschließend im Ermessenswege
über die Aufenthaltserlaubnis zum Kindesnachzug zu entscheiden (siehe im Einzelnen
nachfolgend └Exkurs: Sorgerecht⌠).
вот, например:
В ответ на:
Die Auslandsvertretungen sind gehalten zu prüfen, ob die nach dem jeweiligen Ortsrecht ergangenen
Entscheidungen zu elterlichen Sorgerechten (ggf. in Verbindung mit zusätzlichen Erklärungen oder
Gerichtsbeschlüssen) nach ihrem konkreten inhaltlichen Umfang tatsächlich einer Übertragung der
Personensorgeberechtigung nach deutschem Recht entsprechen. Im Zweifelsfall soll eine Klärung der
Rechtslage durch Einholung eines Gutachtens, bspw. seitens des Vertrauensanwalts der
Auslandsvertretung, herbeigeführt werden.
Die Auslandsvertretungen sind gehalten zu prüfen, ob die nach dem jeweiligen Ortsrecht ergangenen
Entscheidungen zu elterlichen Sorgerechten (ggf. in Verbindung mit zusätzlichen Erklärungen oder
Gerichtsbeschlüssen) nach ihrem konkreten inhaltlichen Umfang tatsächlich einer Übertragung der
Personensorgeberechtigung nach deutschem Recht entsprechen. Im Zweifelsfall soll eine Klärung der
Rechtslage durch Einholung eines Gutachtens, bspw. seitens des Vertrauensanwalts der
Auslandsvertretung, herbeigeführt werden.
чем нотариально заверенное согласие отца на выезд ребёнка для ПМЖ в Германии с передачей всех прав матери (по тексту, который здесь неоднократно приводился) или тем более нотариально заверенное согласие отца на усыновление не zusätzliche Erklärung?
-У Вас мигреней не бывает? - Никого у нас не бывает - такая глушь!