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Второй раз замуж в Германию!

18.09.09 23:39
Re: Второй раз замуж в Германию!
 
meksa посетитель
meksa
Чтобы не терять время: ЕСЛИ вы в компе в АБХ вашего ексмужа все еще замужем, то:
В ответ на:
eine im Ausland erfolgte Scheidung muss grundsätzlich für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.
Hierfür zuständig ist die Justizverwaltung des Landes, in dem ein Ehegatte (dieser geschiedenen Ehe) wohnt.
Wohnt keiner der Ehegatten in Deutschland und die Anerkennung soll für eine neue Eheschließung erfolgen, dann wäre der für den Eheschließungsort zuständige Landesjustizminister zuständig.
Wenn auch dadurch keine Zuständigkeit gegeben ist, die Senatsverwaltung für Justiz in 10825 Berlin-Schöneberg, Salzburger Str. 21-25.

 

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