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Высшее образование и А1
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в ответ Барто 24.08.09 14:08
У вас замкнутый круг получается. Список "востребованных профессий" вряд ли ест, ест список инностранных Университетов, которые германия возможно ещё рассматривает как достойные Уни + смотрят ещё на количество изучаемых предметов. Кроме того чиновники АБХ руководствуются ещё и внутренними распоряжениями, где написано что несмотря на наличие высшего образование должен всё равно присутствоватй хот какой-то язык, который способствует быстрой интеграции (а именно быстрого нахождения работы).
На каком-то форуме ещё читала, что если посолство изначално не приняло диплом взамен на А1, то чиновник АБХ ни в какую не воспринимает такой диплом. И адвокаты мало чем могут помоч. Легше А1 сдат.
Вот их инструкция, дополнение к закону об языке:
На каком-то форуме ещё читала, что если посолство изначално не приняло диплом взамен на А1, то чиновник АБХ ни в какую не воспринимает такой диплом. И адвокаты мало чем могут помоч. Легше А1 сдат.
Вот их инструкция, дополнение к закону об языке:
В ответ на:
Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel anzunehmen bei Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und wenn im Einzelfall die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ehegatte sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren wird (vgl. ╖ 4 Abs. 2 IntegrationskursV). Letztere Voraussetzung schließt die Prüfung ein, ob der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten von ihm selbst bzw. durch den Stammberechtigten ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann.
Nach ╖ 4 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz IntV ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer └wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen⌠ kann.
Diese Erwerbstätigkeitsprognose bietet ein Korrektiv dahingehend, dass nur solche Abschlüsse gemäß dem Recht des Gastlandes anzuerkennen sind, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigen. Hinsichtlich der Sprachkenntnisse ist hier nicht
nur auf die deutsche Sprache, sondern z. B. auch auf die Verkehrs- und Wissenschaftssprache Englisch abzustellen.206
Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel anzunehmen bei Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und wenn im Einzelfall die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ehegatte sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren wird (vgl. ╖ 4 Abs. 2 IntegrationskursV). Letztere Voraussetzung schließt die Prüfung ein, ob der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten von ihm selbst bzw. durch den Stammberechtigten ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann.
Nach ╖ 4 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz IntV ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer └wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen⌠ kann.
Diese Erwerbstätigkeitsprognose bietet ein Korrektiv dahingehend, dass nur solche Abschlüsse gemäß dem Recht des Gastlandes anzuerkennen sind, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigen. Hinsichtlich der Sprachkenntnisse ist hier nicht
nur auf die deutsche Sprache, sondern z. B. auch auf die Verkehrs- und Wissenschaftssprache Englisch abzustellen.206
