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в ответ fenec 18.11.08 09:52
Вот еще:
Kosten
Für die Erklärung zum Ehenamen, wenn dies nicht im Zusammenhang mit einer Eheschließung abgegeben wird, und für die Erklärung über die Führung eine Begleitnamens wird jeweils eine Gebühr von 17,-- ┬ erhoben.
Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens, die beider Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
╖ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Stand
12.07.2005
Может с 2005 года законы поменялись, а у нас на саите еще не изменили?
Kosten
Für die Erklärung zum Ehenamen, wenn dies nicht im Zusammenhang mit einer Eheschließung abgegeben wird, und für die Erklärung über die Führung eine Begleitnamens wird jeweils eine Gebühr von 17,-- ┬ erhoben.
Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens, die beider Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
╖ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Stand
12.07.2005
Может с 2005 года законы поменялись, а у нас на саите еще не изменили?
