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A1-Test не нужен!

27.09.08 16:11
A1-Test не нужен!
 
pinkinson прохожий
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Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von Unionsbürgern
EuGH: Bei Unionsbürgern kein Sprachzertifikat für Ehegattennachzug erforderlich
Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2008 (C-127/08) eine Entscheidung zum Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgern getroffen. Die Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, die Nachzugsbestimmungen individuell auszugestalten.
Keine Deutschkurse
Ehegatten von Unionsbürgern müssen keine Deutschkurse nehmen, bevor sie einreisen. Das hat der Europäischen Gerichtshof entschieden. Zu den Rechten der Ehegatten von Unionsbürgern erklärt Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt. Der EuGH hat unmissverständlich erklärt, dass auch für den einem dritten Staat angehörigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eines EU-Bürgers das europäische Freizügigkeitsrecht gilt - und nicht das jeweilige nationale Aufenthaltsgesetz. Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers Deutschsprachkurse und -Sprachtests vor der Einreise verlangt, rechtswidrig ist.
Az.: C-127/08

http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp08/aff/cp080057de.pdf
http://www.jungewelt.de/2008/08-01/035.php
http://speedheirat.com/test.html
 

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