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И ещ╦ раз о сроках воссоединения

29.01.08 15:55
Re: И ещё раз о сроках воссоединения
 
LiebchenLady гость
in Antwort mery_berlin 29.01.08 09:40, Zuletzt geändert 29.01.08 16:40 (LiebchenLady)
Действительно, этой информации уже нет, но я скопировала кое-что оттуда ранее. Вот конкретная выписка - неделю назад копировала:
Wie lange dauert die Familienzusammenführung?
Das Verfahren bis zur Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung durch die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kann mehrere Monate dauern.
Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Familienzusammenführung bzw. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig.
Ausgenommen hiervon sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika, die jede erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen können.
Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.
Es bedarf im Regelfall der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Zustimmungsverfahren dauern in der Regel bis zu drei Monate, gelegentlich auch länger, da die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt.
Unser Ziel ist es, die Anträge möglichst schnell abzuarbeiten. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung für alle bitten wir von Rückfragen abzusehen. Ein Termin zur Nachfrage des Verfahrensstandes ist leider grundsätzlich nicht möglich.
 

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