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гарантия один год?

15.06.07 15:11
Re: гарантия один год?
 
Universum19o постоялец
в ответ piligrin 14.06.07 22:54, Последний раз изменено 15.06.07 15:12 (Universum19o)
Die gesetzliche Gewaehrleistung nach ╖ 437 BGB betraegt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkuerzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewaehrleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewaehrleistung fuer gebrauchte Waren konnte vollstaendig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geraets nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Kaeufers wird in den ersten 6 Monaten nach uebergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkaeufer kann nachweisen,dass der Mangel zum uebergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde spaeter als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Geraet schon bei der uebergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt fuer neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Faellen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu fuehren sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Faellen eine Gewaehrleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Haendlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach fuer Haendler und Kaeufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
 

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