Ангебот раскупили в первый день
Раньше было правило что товаров должно на 2 дня хватить.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklam...
Einen Anspruch auf das Sonderangebot haben Sie leider nicht. Hieran ändert der Umstand, dass die Werbung gegebenenfalls gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, nichts.
Im Falle irreführender Werbung besteht jedoch ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch.
Sie selbst können in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen erheben. Ihre Interessen werden aber von so genannten qualifizierten Einrichtungen wahrgenommen. Das können zum Beispiel Verbraucherzentralen übernehmen.Zunächst erfolgt dann eine Abmahnung. Mit dieser wird ein Unternehmen aufgefordert, die beanstandete Werbung zukünftig zu unterlassen. Unterschreibt das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, ist das Verfahren außergerichtlich erledigt. Bei Verweigerung kann die Frage vor Gericht geklärt werden.
Allerdings haben Verbraucher:innen seit dem 28. Mai 2022 aufgrund einer Neuregelung des § 9 Abs. 2 UWG grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch. Demnach können Sie Schadensersatz – zum Beispiel für Fahrtkosten – verlangen, wenn Sie nur wegen des Lockvogelangebots den Markt aufgesucht haben. Sie müssen das aber nachweisen. Sind Sie für einen allgemeinen Einkauf und nicht nur wegen des Lockvogelangebots in den Markt gefahren, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.