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E Bike
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в ответ katti0 23.10.23 10:02
Recht auf Nacherfüllung bzw. Reparatur bei mangelhaftem E-Bike
Tritt ein Mangel am E-Bike auf, hat der Verkäufer das Recht - aber auch die Pflicht - zur Nacherfüllung. Beim Kauf eines fabrikneuen E-Bikes hat der Käufer die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung.
Bei der Nachbesserung muss der Verkäufer den Mangel auf seine Kosten reparieren und trägt auch die Wege- und Transportkosten.
Erfüllungsort des Nacherfüllungsanspruches ist im Regelfall der Betriebssitz des Verkäufers.
Daneben hat der Käufer bei Verträge über ein neues E-Bike auch das Recht, Nachlieferung zu verlangen, also Lieferung eines neuen, mangelfreien E-Fahrrads.