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Офисный стул
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in Antwort alexnaum 23.04.20 23:23
https://www.rtl.de/cms/home-office-wegen-corona-bekomme-ic...
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer je nach Job die erforderliche Technik wie beispielsweise einem Laptop samt notwendiger Programme, das notwendige Büromaterial, wie Druckerpapier o.ä., die Büromöbel, zum Beispiel einen funktionstüchtigen Bürostuhl oder auch ein Firmenhandy zur Verfügung stellen.
Doch gerade in der aktuellen Situation, in der viele Arbeitnehmer relativ kurzfristig ins Home-Office gewechselt sind, ist das in der Umsetzung ziemlich schwierig.
"Stellt der Arbeitgeber keine Arbeitsmittel zur Verfügung, besteht grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung der mit der Einrichtung des Arbeitsplatzes verbundenen Kosten", so Görzel.
Das Problem sei allerdings, dass es in der Realität oftmals kaum möglich sei, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln.
Tipp: Aufwandspauschale vereinbarenDer Rechtanwalt hat da einen pragmatischen Tipp, den er selbst in der Praxis auch schon häufiger begleitet hat: Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber dafür, dass er seine privaten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, pauschal eine monatliche Aufwandsentschädigung.
"Ich empfehle meinen Mandanten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro zu vereinbaren", so Volker Görzel.
Das geht einerseits über eine individuelle Vereinbarung.
Das heißt, Sie wenden sich an Ihren Arbeitsgeber mit der Bitte einer vertraglichen Zusatzvereinbarung, in der diese Pauschale schriftlich festgehalten wird.
Andererseits, wenn Sie in einem größeren Unternehmen arbeiten, können Sie sich auch an Ihren Betriebsrat wenden, damit dieser mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aushandelt.