Ebay.Неоплатила товар.Угроза адвокатом
Нп.
- wie neu = minimal gebraucht, ein Mal kurz getragen/ausprobiert, keinerlei Gebrauchspuren zur erkennen
- neuwertig = wenig gebraucht, keine Gebrauchsspuren, unbeschädigt und voll funktionsfähig
Тс, шлите лесом продавца, ибо ее ангебот содержит лживую информацию.
В дополнение, хоть немного из другой оперы:
Soweit Sie den Artikel als „neuwertig", d.h. insbesondere ohne Gebrauchsspuren, eingestellt haben, so wird diese Eigenschaft grundsätzlich auch Vertragsbestandteil und der Käufer hat mit dem geschlossenen Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Lieferung einer entsprechenden „neuwertigen" Sache ohne Gebrauchsspuren. Die Tatsache, dass im Rahmen der eBay-Vorgaben das Kästchen „gebraucht" angeklickt war, dürfte für die „Neuwertigkeit" keine Rolle spielen, da auch gebrauchte Sachen einen neu-„wertigen" Zustand – insbesondere ohne Gebrauchsspuren – aufweisen können. Dies allerdings auch
ohne Rücksicht auf das Alter der Sache. Sie selbst schreiben, dass Sie den Artikel "zu Unrecht" als neuwertig eingestellt haben, da dieser tatsächlich Gebrauchsspuren aufweist. Soweit Sie die Lieferung eines tatsächlich neuwertigen Interface nicht erfüllen können, hat der Käufer grundsätzlich sogar noch einen Anspruch auf Schadensersatz, so beispielsweise in Höhe der Differenz für die Beschaffung eines entsprechend „neuwertigen" Gerätes.