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betriebliche Umschulung

09.12.20 09:41
Re: betriebliche Umschulung
 
sergiy2010 местный житель
sergiy2010

Нет, это так.


Eine Weiterbildung verlängert die Dauer des Anspruchs auf Arbeits­losengeld. Während sich normaler­weise die Anspruchs­dauer von Tag zu Tag im Verhältnis 1 zu 1 mindert, drosselt eine Weiterbildung diese Minderung um das halbe Tempo. Ein Beispiel macht es deutlich: Ein Arbeits­loser hat vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres Anspruch auf Arbeits­losengeld I – so wurde es zum Zeit­punkt seiner Antrag­stellung fest­gestellt. Vom 1. Juni bis 30. September absol­viert er eine viermonatige Weiterbildung. Dadurch verlängert sich sein Anspruch um zwei Monate (also um die Hälfte der Weiterbildungs­zeit), so dass er nun bis Februar des Folge­jahres Arbeits­losengeld I erhält.

 

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