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betriebliche Umschulung
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sergiy2010 местный житель
в ответ russinmdl 09.12.20 00:43
Нет, это так.
Eine Weiterbildung verlängert die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Während sich normalerweise die Anspruchsdauer von Tag zu Tag im Verhältnis 1 zu 1 mindert, drosselt eine Weiterbildung diese Minderung um das halbe Tempo. Ein Beispiel macht es deutlich: Ein Arbeitsloser hat vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld I – so wurde es zum Zeitpunkt seiner Antragstellung festgestellt. Vom 1. Juni bis 30. September absolviert er eine viermonatige Weiterbildung. Dadurch verlängert sich sein Anspruch um zwei Monate (also um die Hälfte der Weiterbildungszeit), so dass er nun bis Februar des Folgejahres Arbeitslosengeld I erhält.