Steuerberaterprüfung
Так и ответил , что фигня?.
А как по-немецки это звучит.?
Laut Steuerberatungsgesetz muss die zuständige Steuerberaterkammer gewöhnlich die Bestellung eines Steuerberaters widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist.
§46 Abs.2 P.4
Die Bestellung ist zu widerrufen, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte
in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, daß dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten eröffnet oder der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung; § 882b der Zivilprozeßordnung) eingetragen ist;
Не совсем фигня или совсем не фигня