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схема: аттестат из России + 1 курс дневного ВУЗа- она работает для медицины?
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Блаблакар постоялец
в ответ Lioness 08.04.19 15:03
Zulassungsrechtlich den deutschen Bewerbern gleichgestellt sind:
- Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
- Bildungsinländer, d. h. jene Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. (Als Bildungsinländerwerden auch jene Ausländer und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben - sie bewerben sich also bei hochschulstart.de als Zweitstudienbewerber
- In der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EG Nr. L 229 S.35) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.