Языковой сертификат для учителей-иностранцев
В гамбурге нельзя подать без С1
В Гамбурге нельзя пoдать без C2.
Auf Grund von § 11 Absatz 2 Satz 3 des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (HmbBQFG) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254) und § 4 Satz 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFUG-Lehramt) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254, 259) wird verordnet:
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften zu Ausgleichsmaßnahmen
§ 1
Sprachkenntnisse
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang im Sinne von § 11 HmbBQFG ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau C2-telc der Volkshochschule oder gleichwertig verfügt. Wenn erhebliche und konkrete Zweifel bestehen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht über die in Satz 1 genannten Sprachkenntnisse verfügt, kann die zuständige Behörde einen entsprechenden Nachweis verlangen.