Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Образование

Ответьте пожалуйста на вопросы Ausbildung

22.02.17 15:43
Re: Ответьте пожалуйста на вопросы Ausbildung
 
Anna Bau посетитель
Anna Bau

Wiederholung der Prüfung? Ist möglich!

Die Abschlussprüfung kann insgesamt zwei Mal wiederholt werden (§37 Berufsbildungsgesetz). Auszubildende können dafür entweder im Betrieb bleiben oder die Prüfung selbstständig organisieren.

Wenn sie sich entscheiden, zur Prüfungswiederholung im Betrieb zu bleiben, verlängert sich ihr Ausbildungsvertrag. Dafür muss lediglich dem Ausbildungsbetrieb – und zur Sicherheit auch der zuständigen Kammer – schriftlich die Absicht mitgeteilt werden, die Ausbildung wegen nicht bestandener Prüfung verlängern zu wollen.

Kündigung wegen nicht bestandener Prüfung? Nicht erlaubt!
Der Arbeitgeber darf wegen nicht bestandener Abschlussprüfung nicht kündigen.

Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben,

  • bekommen weiterhin ihre Ausbildungsvergütung,
  • können weiterhin die Berufsschule besuchen,
  • werden von der IHK bzw. Handwerkskammer informiert, wann ein zweiter oder dritter Prüfungstermin stattfindet.
Oftmals müssen Auszubildende nur die nicht bestandenen Fächer wiederholen. Das müssen sie aber im Einzelfall abklären. Allerdings kann die Ausbildung nur um maximal ein Jahr verlängert werden (§21 Berufsbildungsgesetz)
 

Перейти на