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Otto Benecke Stiftung

30.05.15 22:27
Re: Otto Benecke Stiftung
 
willson.m старожил
willson.m
в ответ Beata_B 29.05.15 12:06
Я попросил нашу бераторин разъяснить пару моментов. Вот что она написала. Читайте и делайте выводы.
Сначала мое письмо ей, потом ее ответ.
...Ich habe ein Paar Fragen. Zum Beispiel. Ein Mann (Spätaussiedler) ist vor 10 Jahren nach Deutschland gekommen.
Nach ca.7-8 Jahren fährt er nach Russland und da heiratet. Er bringt seine Frau nach Deutschland.
Sie hat §8. Jetzt kommt eine Frage - kann/darf diese Frau an einem Deutschkurs von OBS teilnehmen?
Auf der Internetseite von der OBS steht:
"Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren miteingereiste Angehörige (sofern sie im Registrierschein aufgeführt sind)"
Das heißt, dass die Frau gleichzeitig (zusammen) mit ihrem Mann einreisen muss, nicht nach einigen Jahren.
Daraus folgt - sie hat keinen Anspruch auf die Kurse von OBS. Habe ich richtig verstanden?
Noch eine Frage. Muss man das Zertifikat B1 haben, wenn man sich für den Deutschkurs anmeldet?
Oder kann man später es nachreichen?

Ответ:
Hallo Max,

wir können für Eheleute von Spätaussiedlern Ausnahmeanträge stellen,
wenn zwischen der Einreise des Spätaussiedlers nach Deutschland und der Heirat nicht mehr als zwei Jahre liegen.
In solchen Fällen muss sich der Ehemann oder die Ehefrau innerhalb der ersten zwei Jahre nach Einreise bei der Bildungsberatung anmelden,
der Ausnahmeantrag kann aber erst gestellt werden, wenn ein bestandener Sprachtest vorliegt (in der Regel also nach dem Integrationskurs).

Sollte jemand tatsächlich mit §8BVG einreisen, können wir sofort einen Antrag stellen.
§8 ist man aber nur, wenn man bei der Erstantragsstellung beim Bundesverwaltungsamtes bereits im Ausreiseantrag aufgenommen wurde,
d.h. man muss auf jeden Fall schon längere Zeit vor der Ausreise im Herkunftsland verheiratet gewesen sein.
Personen mit §8 reisen auch über Friedland ein und bekommen einen eigenen Registrierschein.

Zu ihrem konkreten Beispiel: Die Frau des Spätaussiedlers kann nicht mehr gefördert werden,
da der Mann bereits seit 10 Jahren in Deutschland ist und erst vor kurzem geheiratet hat.

Man muss überhaupt kein B1 Zertifikat haben, um bei uns mit einem Deutschkurs beginnen zu können. Wichtig ist, dass man unseren Sprachtest besteht.

////Fortuna non penis, in manus non tenis////
 

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