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Студенты Берлина!!!! Отзовитесь!!!
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в ответ anello 05.09.14 20:00, Последний раз изменено 05.09.14 20:14 (Marusja-Klimova)
ну, а это для тех, кто утверждал, что прописываться нужно "где-нибудь", а не обязательно там, где живешь
Это перл..
http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/anmeldehinweis.html
Это перл..
В ответ на:
Allgemeine Hinweise
Sie sind gesetzlich verpflichtet (§ 11 MeldeG) sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Beziehen Ihrer Wohnung anzumelden.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Die Voraussetzung zur Anmeldung ist allerdings erst dann gegeben, wenn Sie in Ihre Wohnung auch tatsächlich eingezogen sind.
Allgemeine Hinweise
Sie sind gesetzlich verpflichtet (§ 11 MeldeG) sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Beziehen Ihrer Wohnung anzumelden.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Die Voraussetzung zur Anmeldung ist allerdings erst dann gegeben, wenn Sie in Ihre Wohnung auch tatsächlich eingezogen sind.
http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/anmeldehinweis.html