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Отказ в bafög

17.06.14 14:43
Re: Отказ в bafög
 
барбосс постоялец
барбосс
Вам ваш диплом подтвердили?
7.1.15 Absatz 1 Satz 2 ist nicht anwendbar auf Personen, deren ausländischer berufsqualifizierender Abschluss im Inland nicht anerkannt oder vom Amt für Ausbildungsförderung (ggf. unter Einschaltung der ZAB) nicht für materiell gleichwertig erklärt werden kann und für die ein Verweis auf eine Berufsausübung im Ausland unzumutbar ist. Diese Personen werden behandelt wie Auszubildende, die ihre erste berufsqualifizierende Ausbildung im Ausland noch nicht abgeschlossen haben.
Eine Förderung im Rahmen des Absatzes 1 i.V.m. Absatz 3 (vgl. Tz 7.3.19) ist für diese Personen grundsätzlich möglich, wenn sie sich bei Aufnahme ihrer im Ausland absolvierten Ausbildung nicht frei entscheiden konnten, diese Ausbildung stattdessen in Deutschland zu absolvieren ("offene Wahlmöglichkeit"). Hierbei sind nur rechtliche Restriktionen des Ausreiselandes zu berücksichtigen. Einreisebestimmungen, hochschul- oder ausbildungsrechtliche Regelungen sowie bloße innerfamiliäre, wirtschaftliche oder sprachliche Gründe sind unbeachtlich.
Bei der Prüfung der offenen Wahlmöglichkeit ist Folgendes zu berücksichtigen:
a) Bei ausländischen, nicht EU- Staatsangehörigen Ehegatten von Deutschen oder im Inland erwerbstätigen EU-Bürgern, die ihren ausländischen, berufsqualifizierenden Abschluss vor der Eheschließung erworben haben, ist davon auszugehen, dass die offene Wahlmöglichkeit erst mit der Eheschließung entstanden ist. Für eine Förderungsfähigkeit im Rahmen des Absatzes 1 ist ein Zusammenhang zwischen der Eheschließung und der Ausreise, Aus- oder Übersiedlung sowie der Aufnahme der inländischen Ausbildung erforderlich.
Konnte der ausländische berufsqualifizierende Abschluss im Inland anerkannt oder als materiell gleichwertig bewertet werden oder bestand bereits bei Aufnahme der im Ausland absolvierten Ausbildung die offene Wahlmöglichkeit, diese Ausbildung stattdessen in Deutschland zu absolvieren, ist eine Förderung nach Absatz 2 zu prüfen (vgl. dazu Tz 7.2.22). Тоесть, даже при наличии образования есть возможность получить бафёг по второму параграфу, для продолжения учёбы и улучшения ваших шансов на немецком рынке труда. Вот на заметку по поводу жён немцев новый закон о признании иностранных дипломов http://www.bmbf.de/de/15644.php
Как я рад!!! Как я рад!!! Что поеду в Ленинград)))
 

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