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Zhanna71 завсегдатай
в ответ Фильман 26.04.13 08:45
Dem Antrag fügen Sie bitte als Anlage bei:
eine beglaubigte Kopie Ihres Schulabgangszeugnisses
einen Nachweis über bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, wenn Sie daran teilgenommen haben
einen Nachweis über Ihr Studium oder das Studienabschlusszeugnis, wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits studiert haben
die Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium
den Nachweis über Ihre bisherigen Deutschkenntnisse ( siehe Punkt "Deutsche Sprachkenntnisse" !)
eine Kopie des Passes
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden - je nach Studiengang - ca. 8% der vorhandenen Studienplätze an ausländische Studienbewerber vergeben. Die Auswahl erfolgt in erster Linie nach der Qualifikation, die aus den vorgelegten Zeugnissen (Hochschulzugangsberechtigung) errechnet wird.
Не вижу нигде тест.
С оф. сайта TMS.
Ausländer aus Nicht-EU-Ländern ziehen keinen Nutzen aus einer TMS-Teilnahme, da die Vergabe der Studienplätze für diesen Personenkreis in einer gesonderten Quote erfolgt. Eine Ausnahme bilden Absolventen deutscher Gymnasien im Nicht-EU-Ausland (Bildungsinländer) sowie in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Wunschuniversität mit erster Ortspräferenz, um zu klären, ob Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt sind und Sie demzufolge den TMS nutzen können. nach oben
eine beglaubigte Kopie Ihres Schulabgangszeugnisses
einen Nachweis über bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, wenn Sie daran teilgenommen haben
einen Nachweis über Ihr Studium oder das Studienabschlusszeugnis, wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits studiert haben
die Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium
den Nachweis über Ihre bisherigen Deutschkenntnisse ( siehe Punkt "Deutsche Sprachkenntnisse" !)
eine Kopie des Passes
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden - je nach Studiengang - ca. 8% der vorhandenen Studienplätze an ausländische Studienbewerber vergeben. Die Auswahl erfolgt in erster Linie nach der Qualifikation, die aus den vorgelegten Zeugnissen (Hochschulzugangsberechtigung) errechnet wird.
Не вижу нигде тест.
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Ausländer aus Nicht-EU-Ländern ziehen keinen Nutzen aus einer TMS-Teilnahme, da die Vergabe der Studienplätze für diesen Personenkreis in einer gesonderten Quote erfolgt. Eine Ausnahme bilden Absolventen deutscher Gymnasien im Nicht-EU-Ausland (Bildungsinländer) sowie in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Wunschuniversität mit erster Ortspräferenz, um zu klären, ob Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt sind und Sie demzufolge den TMS nutzen können. nach oben