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Grundschule

23.03.13 14:53
Re: Grundschule
 
Piranja коренной житель
Piranja
в ответ julia05 23.03.13 00:05
в разных землях по-разному
В нидерзаксен так
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg4.htm#abschnitt3
В ответ на:

3) 1Soweit für Schulen Schulbezirke festgelegt worden sind, haben die Schülerinnen und Schüler diejenige Schule der von ihnen gewählten Schulform zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 2Sind Schulbezirke für einzelne Bildungsgänge, Schulzweige oder Jahrgänge festgelegt worden, so gilt Satz 1 entsprechend. 3In den Fällen des Absatzes 2 Sätze 3 und 4 haben die Schülerinnen oder Schüler die Wahl zwischen den Schulen, für die ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt worden ist. 4Der Besuch einer anderen Schule kann gestattet werden, wenn
der Besuch der zuständigen Schule für die Schülerinnen und Schüler oder ihre Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
der Besuch der anderen Schule im Einzelfall aus pädagogischen Gründen angebracht erscheint.
(4) Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk
einer Ganztagsschule mit ganz oder teilweise verpflichtendem Angebot,
einer Halbtagsschule,
einer Hauptschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums,
einer Oberschule oder
einer Gesamtschule
haben, können
- im Fall der Nummer 1 eine Halbtagsschule derselben Schulform,
- im Fall der Nummer 2 eine Ganztagsschule, soweit sie nicht in einen Ganztagsschulzug in dieser Halbtagsschule aufgenommen werden können,
- im Fall der Nummer 3 eine Gesamtschule oder eine Oberschule,
- im Fall der Nummer 4 eine Hauptschule, eine Realschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium und
- im Fall der Nummer 5 eine Hauptschule, eine Realschule, eine Oberschule oder ein Gymnasium
desselben oder eines anderen Schulträgers besuchen.

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