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Учеба в Швейцарии
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in Antwort Lilie_i 18.02.13 14:13
А то, что в 90% отказывают в подработке, это из опыта Ваших знакомых? Я всегда считал, что разрешается подрабатывать 15 часов в неделю:
Bestimmungen
Während des Schulsemesters können Studenten eine bezahlte Nebenbeschäftigung von bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen.
In der Regel kann die Nebenbeschäftigung frühestens sechs Monate nach Beginn der Ausbildung bewilligt werden.
Die Bewilligungen für Ferienbeschäftigungen gelten nur für die ordentlichen Semesterferien. Es gibt keine Brancheneinschränkung und es kann bis zum Beschäftigungsumfang von 100 % gearbeitet werden. Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht möglich.
http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsbewilligungen/drittstaaten/praktikum_studium.html
Bestimmungen
Während des Schulsemesters können Studenten eine bezahlte Nebenbeschäftigung von bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen.
In der Regel kann die Nebenbeschäftigung frühestens sechs Monate nach Beginn der Ausbildung bewilligt werden.
Die Bewilligungen für Ferienbeschäftigungen gelten nur für die ordentlichen Semesterferien. Es gibt keine Brancheneinschränkung und es kann bis zum Beschäftigungsumfang von 100 % gearbeitet werden. Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht möglich.
http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsbewilligungen/drittstaaten/praktikum_studium.html