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Разрешение работать инженером
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в ответ viger2 24.07.12 07:53
Цитирую "бумажку" :)
"aufgrund Ihres Antrages vom ... erhalten Sie gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Saarländisches Ingenieurgesetz) vom 17. Dezember 2009 die Genehmigung die Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung zu führen. ... Nach Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vom 24.09.2009 ist der russische Abschluss als gleichwertige Entsprechung eines deutschen ingenieurwissenschaftlichen Diplomabschlusses anzusehen. Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ist deshalb zu erteilen".
"aufgrund Ihres Antrages vom ... erhalten Sie gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Saarländisches Ingenieurgesetz) vom 17. Dezember 2009 die Genehmigung die Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung zu führen. ... Nach Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vom 24.09.2009 ist der russische Abschluss als gleichwertige Entsprechung eines deutschen ingenieurwissenschaftlichen Diplomabschlusses anzusehen. Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ist deshalb zu erteilen".
