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650 евро за семестр за 2 вышее ??
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mikazo посетитель
in Antwort Mannheimer 07.09.04 09:54
http://www.anabin.de/
В разных Уни по разному.Кто-то требует отсылать самим в мин.образования земли - у нас в Дüсселе.Но сейчас им выгодно ето самим делать.Наверху ссылка - выбираете страну - Россия - вашу хохшуле - там есть все - смотрите. Там есть функзии идентификации самих Уни так и абшлусса и еще так далее.Зайдите к Уни Мüнстера.Он тоже в НРВ.Там целая повесть по етому поводу.
Ab dem SS 2004 müssen Studierende der Uni Münster, die das 1,5-fache ihrer Regelstudienzeit überschritten haben (bei 8 Semestern sind das 12, bei 9 Semester aufgerundet 14 Semester), pro überschrittenem Semester 650 Euro Studiengebühren zahlen. Für Zweitstudien werden die gleichen Gebühren von dem ersten Semester an fällig. Ein Zweitstudium ist dabei NICHT ein parallel zu einem anderen Studium betriebenes Studium (wie z.B. ein Studium auf Lehramt und Magister), sondern ein Studium, was mensch nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Studium neu beginnt.
Ist das Heimatland nicht Mitglied der EU, gilt der dort erreichte Abschluss automatisch als berufsqualifizierend, womit jedes weitere Studium in NRW Zweitstudium wird.
Aufgrund des └besonderen Vertrauensschutzes⌠ gegenüber Nicht-EU-Studierenden, die im SoSe04 bereits eingeschrieben sind, wird bei diesen aber ebenfalls geprüft, ob der im Heimatland erreichte Abschluss als gleichwertig gegenüber einem nordrhein-westfälischen anerkannt wird. Gilt er nicht als gleichwertig, wird das Studium hier in NRW nicht als Zweitstudium, sondern als Erststudium betrachtet. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist hier ebenfalls das Studierendensekretariat zuständig. Alle außerhalb der EU erlangten Bachelor-Abschlüsse gelten höchstwahrscheinlich nicht als gleichwertig.
Gilt in einem konsekutiven Studiengang der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss oder der Master, d.h.: Ist ein kostenfreies Masterstudium weiterhin möglich?
Der Bachelor-Abschluss zählt laut Gesetz als erster berufsqualifizierender Abschluss. Dennoch ist es möglich, ein Masterstudium gebührenfrei anzuschließen. Ein konsekutiver Studiengang ist als Ganzes gebührenfrei.
Если вам в России признали бакалавра и вы идете дальше на Мастер, то платить не надо.
А вообще там много ньюансов но отнюдь не успокаивающих.
И ребяты...я вааще не студент и никогда им не был.Моя девушка собирается, у нее тоже Волгоградский педунивер.Вот и попа в мыле - платить-то мне.И я об етом еще за три месяца до последнего бевербфриста знал.
Думаю лучше незаконченных 4-6 семестров - ето абитур...и ерстстудиум

В разных Уни по разному.Кто-то требует отсылать самим в мин.образования земли - у нас в Дüсселе.Но сейчас им выгодно ето самим делать.Наверху ссылка - выбираете страну - Россия - вашу хохшуле - там есть все - смотрите. Там есть функзии идентификации самих Уни так и абшлусса и еще так далее.Зайдите к Уни Мüнстера.Он тоже в НРВ.Там целая повесть по етому поводу.
Ab dem SS 2004 müssen Studierende der Uni Münster, die das 1,5-fache ihrer Regelstudienzeit überschritten haben (bei 8 Semestern sind das 12, bei 9 Semester aufgerundet 14 Semester), pro überschrittenem Semester 650 Euro Studiengebühren zahlen. Für Zweitstudien werden die gleichen Gebühren von dem ersten Semester an fällig. Ein Zweitstudium ist dabei NICHT ein parallel zu einem anderen Studium betriebenes Studium (wie z.B. ein Studium auf Lehramt und Magister), sondern ein Studium, was mensch nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Studium neu beginnt.
Ist das Heimatland nicht Mitglied der EU, gilt der dort erreichte Abschluss automatisch als berufsqualifizierend, womit jedes weitere Studium in NRW Zweitstudium wird.
Aufgrund des └besonderen Vertrauensschutzes⌠ gegenüber Nicht-EU-Studierenden, die im SoSe04 bereits eingeschrieben sind, wird bei diesen aber ebenfalls geprüft, ob der im Heimatland erreichte Abschluss als gleichwertig gegenüber einem nordrhein-westfälischen anerkannt wird. Gilt er nicht als gleichwertig, wird das Studium hier in NRW nicht als Zweitstudium, sondern als Erststudium betrachtet. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist hier ebenfalls das Studierendensekretariat zuständig. Alle außerhalb der EU erlangten Bachelor-Abschlüsse gelten höchstwahrscheinlich nicht als gleichwertig.
Gilt in einem konsekutiven Studiengang der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss oder der Master, d.h.: Ist ein kostenfreies Masterstudium weiterhin möglich?
Der Bachelor-Abschluss zählt laut Gesetz als erster berufsqualifizierender Abschluss. Dennoch ist es möglich, ein Masterstudium gebührenfrei anzuschließen. Ein konsekutiver Studiengang ist als Ganzes gebührenfrei.
Если вам в России признали бакалавра и вы идете дальше на Мастер, то платить не надо.
А вообще там много ньюансов но отнюдь не успокаивающих.
И ребяты...я вааще не студент и никогда им не был.Моя девушка собирается, у нее тоже Волгоградский педунивер.Вот и попа в мыле - платить-то мне.И я об етом еще за три месяца до последнего бевербфриста знал.
Думаю лучше незаконченных 4-6 семестров - ето абитур...и ерстстудиум


