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Гос служба

15.07.11 14:28
Re: Гос служба
 
  Стервэлла свой человек
in Antwort Кверти 15.07.11 13:58, Zuletzt geändert 15.07.11 14:29 (Стервэлла)
Rechtsgrundlage ist das Hessische Beamtengesetz.
Danach darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutscher i. S. d. Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt. Insofern sind diese Personengruppen gleichgestellt.
Für Staatsangehörige eines nicht der Europäischen Union angehörenden Staates sind Ausnahmen zulässig, wenn für die Gewinnung einer Beamtin bzw. eines Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
чего в этом случае нет и вряд ли будет.
 

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