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Как быть?
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в ответ _Lady X_ 18.05.11 09:05
http://www.obs-ev.de/beratung-kurse-foerderung/ :
Nach den Richtlinien des Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H) werden folgende Zuwanderinnen und Zuwanderer gefördert:
* Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
* Ehegatten von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (wenn sie mit den Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen eingereist sind)
* Jüdische Immigranten (mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz)
* Asylberechtigte
* Personen mit Abschiebeschutz nach § 60.1 Aufenthaltsgesetz
* Der Antrag muss vor Erreichen des 30. Lebensjahres gestellt werden.
Nach den Richtlinien des Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H) werden folgende Zuwanderinnen und Zuwanderer gefördert:
* Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
* Ehegatten von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (wenn sie mit den Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen eingereist sind)
* Jüdische Immigranten (mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz)
* Asylberechtigte
* Personen mit Abschiebeschutz nach § 60.1 Aufenthaltsgesetz
* Der Antrag muss vor Erreichen des 30. Lebensjahres gestellt werden.