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Отто Беники или Универ
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in Antwort yabs 14.09.10 14:38, Zuletzt geändert 14.09.10 18:31 (Nastyscha)
В ответ на:
Studierende mit Kindern bis zum vierzehnten Lebensjahr werden von der Gebührenpflicht befreit, wenn ihr Studium länger andauert als die Regelstudienzeit ihres belegten Studiengangs zuzüglich zwei weiterer Semester (s. § 6 b HmbHG). Diese Regelung will den Nachteil ausgleichen, dass Studierende mit Kindern oft längere Studienzeiten haben.
Studierende mit Kindern bis zum vierzehnten Lebensjahr werden von der Gebührenpflicht befreit, wenn ihr Studium länger andauert als die Regelstudienzeit ihres belegten Studiengangs zuzüglich zwei weiterer Semester (s. § 6 b HmbHG). Diese Regelung will den Nachteil ausgleichen, dass Studierende mit Kindern oft längere Studienzeiten haben.
UNI HH понятнее расписывает, но в HAW по идее тоже самое (искать только дольше, но я у них тоже такое читала):
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Befreiung_Kind.html
Подпись украли!
